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Krankenhausmuseum Bielefeld e.V. Pflegeraum Labor&Röntgendiagnostik [MPV037]
Balkenwaage „Amtlich geeicht!“ (Krankenhausmuseum Bielefeld e.V. CC BY-NC-SA)
Herkunft/Rechte: Krankenhausmuseum Bielefeld e.V. (CC BY-NC-SA)
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Mechanische Säulenwaage mit Laufgewichten „Amtlich geeicht!“

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Beschreibung

Mechanische Säulenwaage mit Laufgewichten „Amtlich geeicht!“: Steh-Personenwaage, mit verschiebbaren Gewichten, die in Augenhöhe angebracht sind. Medikoweiß, mit großem Schild "Amtlich geeicht!". Gewicht zum Eichen nur mit Spezialwerkzeug verstellbar. Seca-Firmenemblem. Messbereich max. 150 kg (140 kg in 10-Kg-Schritten plus 10 kg in 100g-Schritten einstellbar). Gravuren links: Firmenlogo, 011311, Prägung rechts: DR , (19) 36, 54, 59, 63, 66. Am Fuß eine eingelassene Wasserwaage mit rotem Hintergrund, zur korrekten Aufstellung der Waage.

Zur Vorgeschichte: Nach Auskunft des Spenders befand sich die Waage bis ca. Anfang der 1970er Jahre in Gebrauch in einer Allgemeinarzt-Praxis. Zur damaligen Zeit mussten die Personenwaagen auch in den Arztpraxen regelmäßig geeicht werden.

Zur Gesetzeslage heute (2022): Nach der MessEV ist eine regelmäßige Eichung von Pesonenwaagen nur noch im Krankenhaus vorgeschrieben. Bei Inbetriebnahme im Steh-, Sitz- und Babywaage alle 4 Jahre, Bettwaagen alle 2 Jahre. Es seien (Nach Auskunft eines Großhändlers) noch heute (2022) mechanische Waagen im Einsatz, die aber nur noch von wenigen Firmen gewartet und geeicht werden können.

Messgeräte unterfallen der MessEV (d.h. müssen geeicht sein und die entsprechende Konformitätserklärung aufweisen), wenn sie "zur Bestimmung der Masse bei der Ausübung der Heilkunde beim Wiegen von Patienten aus Gründen der ärztlichen Überwachung, Untersuchung und Behandlung" (§1 (2) 4. Mess EV) bestimmt sind. Die aktuellen Eichfristen im Einzelnen (nach MessEV Anlage 7: Waagen zum Wiegen von Personen einschließlich der Säuglingswaagen und der Waagen zur Feststellung des Geburtsgewichts mit Ausnahme der Bettenwaagen ..." 4 Jahre, Waagen zum Verwiegen von Personen, soweit sie nicht in Krankenhäusern aufgestellt sind - nicht befristet. Säuglingswaagen/Waagen zur Bestimmung des Geburtsgewichts (gelten nicht als Personenwaagen) unabhängig vom Einsatzort 4 Jahre. Bettenwaagen fallen unter die Vorschrift des § 34 (1): Die Eichfrist eines Messgeräts beträgt zwei Jahre, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.

Material/Technik

Metall, Linoleum, Glas/Wasser

Maße

29x160x54 cm (BxHxT)

Krankenhausmuseum Bielefeld e.V.

Objekt aus: Krankenhausmuseum Bielefeld e.V.

Das Krankenhausmuseum widmet sich der Historie des Krankenhauswesens in Bielefeld. Insbesondere die Geschichte des Klinikums Mitte wird in Wort, Bild...

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