Überarbeitete und ergänzte Neuauflage (2022) unter Mitwirkung der Unternehmens-Kommunikation des Klinikums Bielefeld. 1. Auflage (erschienen 1999) unter dem Titel: "Die leitenden Chefärzte in der Geschichte der Städtischen Kliniken Bielefeld-Mitte", ursprünglich auf KAPA.
Zum Hintergrund (19. Jahrhundert):
Mit dem preußischen Medizinaledikt vom 12.11.1685 wurde in Berlin ein "Collegium medicum" geschaffen. Die preußische Medizinalverwaltung sah seit der Regierungsinstruktion von 1817 vor, dass die Prüfung der Ärzte, Chirurgen und Apotheker von einem Regierungs- und Medizinalrat wahrgenommen wird. In Minden-Ravensberg erging 1776 eine für das ganze 19. Jahrhundert gültige "'Amtsinstruktion für die Land-, Stadt- und Kreisphysiker', wie die Kreisärzte damals genannt wurden." "Wegen ungenügender Besoldung waren sie auf die Führung einer eigenen Praxis angewiesen, ...) (Wibbing 2014). So wurde F.A. Beckhaus, der seit 1842 unentgeltlich tätige erste Ltd. Chefarzt des Bielefelder Krankenhauses, am 30. September 1845 auch zum Kreisphysikus ernannt. 1857 legte dieser sein Amt nieder. "Die unbezahlte Tätigkeit im Krankenhaus, die ihn zwang, seinen Lebensunterhalt aus einer Privatpraxis zu beziehen, und die stetig zunehmenden Aufgaben, die er als Kreisphysikus zu erfüllen hatte, haben ihn wohl zu diesem Schritt bewogen" (Wagner 1994). Wie der Krankenhausvorstand mitteilte, geschah dies, "nachdem er dessen mühevolle Verwaltung 15 Jahre unentgeltlich in Treue vorgestanden hatte" (Verwaltungsbericht des Krankenhauses 856, in: Oeff. Anz. 1857, S. 267 f.). 1853 wurde F.A.Beckhaus als Arzt des hiesigen Krankenhauses trotz der 10 Jahre hindurch unentgeltlich geleisteten ärztlichen Dienste und der geplanten Vergrößerung des Krankenhauses kein jährliches Gehalt von 100 Talern bewilligt. Wenngleich die Arbeit unentgeltlich geleistet wurde, konnte es sich dabei m.E. weniger um eine "Nebenbeschäftigung" gehandelt haben, wie Wibbing in Bezug auf die kreisärztliche Tätigkeit 2014 formuliert.