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Rechtsschutz

Als "Rechtsschutz" wird das Recht jedes Bürgers bezeichnet, vor unabhängigen Gerichten die Entscheidung über einen Sachverhalt zu bekommen bzw. sein Recht geltend zu machen. Zudem wird umgangssprachlich - zumindest in Juristenkreisen - damit auch die Sparte der Rechtsschutzversicherung innerhalb der Versicherungswirtschaft bzw. des Versicherungsrechts bezeichnet. - (Wikipedia 02.09.2014)

"Als Rechtsschutz wird das Recht jedes Bürgers bezeichnet, vor unabhängigen Gerichten in angemessener Zeit die Entscheidung über einen Sachverhalt zu bekommen bzw. sein Recht geltend zu machen.

Zudem wird umgangssprachlich – zumindest in Juristenkreisen – damit auch die Sparte der Rechtsschutzversicherung innerhalb der Versicherungswirtschaft bzw. des Versicherungsrechts bezeichnet." - (Wikipedia (de) 26.08.2023)

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Der Rechtsschutz Jg. I u. IIDer Rechtsschutz Jg. V-VIIIDer Rechtsschutz Jg. III u. IV
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