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Dienstgebäude

Als Dienstgebäude oder Amtsgebäude bezeichnet man die Gebäude der Öffentlichen Verwaltung, zum Beispiel von Regierung, Justiz, Polizei, Zoll, Grenzschutz, Militär und Nachrichtendienst und von in staatlicher Hand befindlichen Betrieben wie Eisenbahn, Post und Telekommunikation.
Dienstgebäude dienen der Dienstausübung des Staates und befinden sich in dessen Eigentum oder werden gemietet.
Besondere Dienstgebäude sind zum Beispiel Kasernen, Rathäuser, Forsthäuser und Stadttore (historisch).
- (Wikipedia 19.03.2018)

"Das Berliner Rathaus

Als Dienstgebäude oder Amtsgebäude bezeichnet man ein Gebäude, in dem eine staatliche Organisation tätig ist, zum Beispiel Regierung, Justiz, Polizei, Zoll, Grenzschutz, Militär und Nachrichtendienst oder ein Gebäude von Staatsunternehmen wie Eisenbahn, Post und Telekommunikationsversorger. Regelmäßig befindet sich am Eingang das Amtsschild. Sie können im Eigentum des jeweiligen Nutzers stehen oder gemietet sein.

Besondere Dienstgebäude sind zum Beispiel Kasernen, Rathäuser, Forsthäuser (Forstamt) und (historisch) Stadttore.

Dienstgebäude können dauerhaft oder zu besonderen Anlässen beflaggt werden." - (Wikipedia (de) 26.08.2023)

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Schild Rathaus Nebengebäude
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