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Promotion (Doktor)

"Die Promotion ist die Verleihung des akademischen Grades Doktor oder Doktorin in einem bestimmten Studienfach und dient dem Nachweis der Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit. Sie beruht auf einer selbständigen wissenschaftlichen Arbeit, der Dissertation, und einer mündlichen Prüfung. Das Promotionsrecht haben Universitäten und (in Deutschland) ihnen gleichgestellte Hochschulen." (Wikipedia 02.11.2012)

"Titelblatt der Dissertation von Gustav Moritz Redslob (Leipzig, 1831)

Die Promotion (lateinisch promotio ‚Beförderung‘) ist die Verleihung des akademischen Grades eines Doktors oder einer Doktorin in einem bestimmten Studienfach und in Form einer Promotionsurkunde. Sie gilt als Nachweis der Befähigung zu besonders vertiefter wissenschaftlicher Arbeit und beruht auf einer selbständig verfassten wissenschaftlichen Arbeit (Dissertation) sowie einer mündlichen Prüfung (Rigorosum, Disputation oder Kolloquium). Das Promotionsrecht besitzen Universitäten und ihnen statusmäßig gleichgestellte Hochschulen sowie forschungsstarke Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen sowie Sachsen-Anhalt." - (Wikipedia (de) 26.08.2023)

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Promotionsurkunde für Elisabeth Reeder
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