Augenspiegel nach Hofmann: Gelochter Reflektor mit auswechselbaren Spiegeln: längs geriffelter schwarzer Handgriff mit weiblicher Schraube, mit abschraubbarem Spiegelaufsatz. 5 Lochspiegel, davon 3 intakt, davon einer in kräftigerer Ausführung, mit ausgebildetem Rand, mit Prägung Firmenlogo, weiblicher Schraube (a); zwei weitere, identische Lochspiegel ohne Prägung (b und c) Der 4. Lochspiegel (Prägung 95b) ist gesprungen (d). Intakter Lochspiegel mit glattem, schwarzen Griff (e)
Im Jahre 1841 hat der westfälische Arzt Dr. Hofmann in Burgsteinfurt … „einen zentral durchbohrten Rasierspiegel empfohlen, um mit ihm „Sonnen- oder schönes Tageslicht“ in den Gehörgang zu werfen und so die Teile zu beleuchten. Dieser Vorschlag Hofmanns scheint aber durchaus keinen Eindruck gemacht zu haben, indem die von ihm vorgeschlagene Methode von keinem Ohrenarzt angenommen wurde, und fand sie unverdienterweise so wenig Beachtung, dass sämtliche nachher erschienenen Schriften über Ohrenheilkunde ihrer gar nicht Erwähnung taten, mit einziger Ausnahme von M. Frank (1845), der indessen die so erzielte Beleuchtung für ungenügend erklärte und später von Rau (1856). „Dieser Augen- und Ohrenarzt Rau erkannte auch die Zweckmäßigkeit des Hofmannschen Ohrenspiegels als Augenspiegel an. Und so wurde der Hofmannsche Ohrenspiegel vorbildlich auch für den heutzutage gebräuchlichen Augenspiegel.“ Dr. O. Muck, Medizinische Welt Nr. 6 (1935), in: www.steinfurt.de/Seiten/1-Friedrich-Hofmann-Medaille-Dr-Peter-Tolsdorff.html
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